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Artikel des Monats August 2010

Vergangenen Mittwoch hat Google die Änderungen der Google-Markenrichtlinien für AdWords in Europa veröffentlicht.

Die Kurzzusammenfassung: Ab dem 14. September 2010 ist der Markenschutz quasi abgeschafft.

Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.

Was bedeutet die Änderung des AdWords-Markenschutzes nun für Werbetreibende?

Einerseits werden Brand-Kampagnen via Display, Radio, Print oder TV nicht mehr so kostengünstig abgefangen werden können wie bisher, denn im eigenen Brandumfeld werden sich Konkurrenten, Affiliates oder Allesbieter wie eBay wiederfinden. Andererseits hat man nun auch die Möglichkeit, andere Brands zu bewerben, was die Reichweiten via AdWords ungemein erhöhen kann.

Wie kann man von den geänderten Markenschutz-Richtlinien profitieren?

Mit Landing Pages zu einzelnen Herstellern kann Traffic jetzt noch spezifischer abgeholt werden. Die bis dato meist geschützten Markennamen, die nur mit einer Einwilligung des Herstellers beworben werden durften, sind nun frei für die Bewerbung. Die CPCs bei diesen niedrigpreisigen und hoch konvertierenden Begriffen werden steigen, ebenso die Anforderungen an die Landing Pages. Doch nicht nur Herstellerseiten werden Ziele von AdWords-Kampagnen, auch markenaufbauende Kampagnen der Konkurrenten können so für eigene Zwecke benutzt werden. Wer sagt, dass ein Kunde, der am Konkurrenzprodukt Interesse zeigt, nicht auch für das eigene Produkt begeistert werden kann? Kreativität sei hier gefragt, um diese Suchnachfragen am besten konvertieren zu lassen.

Wie kann man den geänderten AdWords-Richtlinien am besten begegnen?

Die Gefahren lauern bei den geänderten Markenschutzrichtlinien an allen Ecken. Größtes Angriffspotenital bietet natürlich ein starker Brand. Kann bzw. konnte man bis zum 14. September 2010 mit niedrigsten CPCs AdWords-Kunden auf die eigene Seite lotsen oder sogar ganz auf Brandgebote verzichten, bedarf es nun einer Neuausrichtung der Strategie. Hier kommt die steigende Bedeutung der Ad-Sitelinks ins Spiel. Seit November 2009 steht diese Möglichkeit zur Erweiterung der AdWords-Anzeigen um bis zu vier zusätzliche Links allen Brands zu Auswahl. Hier ein Beispiel mit Ad Sitelinks und Konkurrenzwerbung:
Markenschutz und Ad Sitelinks
Das Beispiel verdeutlicht gleich zwei Punkte: Einerseits nehmen die Ad Sitelinks wesentlich mehr Platz im Sichtfeld des Suchenden ein, andererseits muss man mit höheren Geboten die Konkurrenz von Position 1 verdrängen, um aus Brandnachfragen weiterhin den maximalen Nutzen zu ziehen.

Ein weitere Gefahr lauert unter den eigenen Affiliates. Hier gilt es bei ein Auge offen zu halten, ob die gewieften Werbepartner den Traffic nicht für ihre Zwecke missbrauchen. Monitoren ist hier die Devise, ein Toole hierzu bietet auch die Brandprotection der SISTRIX Toolbox.

So gesehen bieten die neuen AdWords-Markenschutz-Richtlinien sicher viele Potentiale, bringt jedoch auch neue Herausforderungen mit sich – und Spannung garantiert :)